Rufen Sie uns an
Terminvereinbarungen und –absagen können aus organisatorischen Gründen nur telefonisch entgegengenommen werden und nicht per E-Mail.
Den Gesundheitsfragebogen erhalten Sie beim Erstbesuch. Gerne können diesen zu Hause ausdrucken, bereits ausfüllen und uns bei der Erstkonsultation abgeben.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und wir freuen uns auf Ihren Besuch bei uns!
Marktgasse 8
3800 Interlaken
Tel 033 822 22 12
Fax 033 822 22 13
info@fachzahnarztpraxis.ch (HIN)
(Adresse der Health Info Net (HIN) Plattform angeschlossen. HIN ist die Plattform des schweizerischen Gesundheitswesens für den sicheren Datenaustausch im Internet.)
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00
Freitag: 07:15 bis 12:00 und 13:00 bis 16:15 Uhr
Wenn unsere Praxis nicht erreichbar ist, finden Sie den zuständigen Notfallzahnarzt über diesen Link.
CHF 1.20: Zahnarzt (Privattarif)
CHF 1.10: Dentalhygienikerin (Privattarif)
CHF 1.00: Kinder, Schulzahnpflege, Versicherungen (UV, MV und IV) sowie Sozialdienste und Ergänzungsleistungen
CHF 1.0: Jugendliche in Ausbildung zwischen 16- bis max. 25-jährig. Bitte gültigen Nachweis vor der Behandlung vorweisen.
TPW 3.1: Obligatorische Krankenversicherung (alter Tarif)
Zu beachten ist dabei: Wichtiger als ein Vergleich der Taxpunktwerte verschiedener Praxen ist eine Beurteilung der Philosophie einer Praxis, respektive wie aufwändig oder invasiv ein Zahnarzt plant. Dies hat auf die Kosten und auch auf die Langlebigkeit der Zähne weit mehr Einfluss.
Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO und ihre Tarifpartner der Unfall- (UV, der Militär- (MV) und der Invalidenversicherung (IV) haben am 3. Mai 2017 in Bern den revidierten Zahnarzttarif unterzeichnet. Für Patienten und Versicherer soll damit die Abrechnung transparenter werden. Der revidierte Tarif beinhaltet nun Tarifziffern, welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden.
Das Kostenmodell der Tarifstruktur wurde ebenso aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst. Der revidierte Tarif tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft.
Der Zahnarzt-Tarif Dentotar der SSO umfasst über 500 Einzelleistungen. Jeder Leistung ist eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zugeordnet. Diese Taxpunktzahl wird mit dem Taxpunktwert multipliziert und ergibt so den Preis der einzelnen Leistung. Der neue Taxpunktwert beim Dentotar darf für Mitglieder der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO nach oben nicht über Fr. 1.60 liegen.
Link: www.dentotar.ch
Kartenzahlung möglich: